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   VGH Hessen, 22.08.2007 - 4 N 2104/06   

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https://dejure.org/2007,94547
VGH Hessen, 22.08.2007 - 4 N 2104/06 (https://dejure.org/2007,94547)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.08.2007 - 4 N 2104/06 (https://dejure.org/2007,94547)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. August 2007 - 4 N 2104/06 (https://dejure.org/2007,94547)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Hessen, 07.04.2014 - 3 C 914/13

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat 192 Verkehrsbewegungen pro Tag als geringfügig angesehen (Beschluss vom 17.01.1995 - 4 N 3707/88 -), ebenso 113 Fahrbewegungen pro Tag bei Errichtung von weiteren 17 Wohneinheiten (Urteil vom 22.08.2007 - 4 N 2104/06 -).
  • VGH Hessen, 28.03.2011 - 4 C 2708/09
    Wann ein Antragsteller mehr als geringfügig betroffen wird, lässt sich nicht einheitlich, sondern nur unter Einbeziehung der konkreten Gegebenheiten des Einzelfalles beurteilen, wobei die allgemeinen Wohn- und Lebensverhältnisse in einem bestimmten Gebiet zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 22. August 2007 - 4 N 2104/06 - m. w. N.).

    Auch der erkennende Senat hat (Beschluss vom 17. Januar 1995 - 4 N 3707/88 -) 192 Verkehrsbewegungen pro Tag als geringfügig angesehen, ebenso 113 Fahrbewegungen pro Tag bei Errichtung von weiteren 17 Wohneinheiten (Urteil vom 22. August 2007 - 4 N 2104/06 -) mit der Folge, dass er die Antragsbefugnis verneint hat.

  • VGH Hessen, 05.02.2015 - 4 B 1756/14

    Normenkontrolleilantrag gegen Bebauungsplan für Büro und Wohngebäude samt

    Der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat 192 Verkehrsbewegungen pro Tag als geringfügig angesehen (Beschluss vom 17. Januar 1995 - 4 N 3707/88 -), ebenso 113 Fahrbewegungen pro Tag bei Errichtung von weiteren 17 Wohneinheiten (Urteil vom 22. August 2007 - 4 N 2104/06 -) sowie die Zunahme um 140 Fahrzeugbewegungen am Tag durch ein Büro- und Praxisgebäude am Rande eines reinen Wohngebiets (Urteil vom 14. November 2013 - 4 C 2414/11.N -).
  • VGH Hessen, 07.07.2009 - 3 C 1203/08
    Auch der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat im Fall der Errichtung eines Terrassenhauses mit maximal 20 Wohneinheiten im Hinblick auf den dadurch ausgelösten nur geringfügigen Verkehr die Antragsbefugnis verneint (Beschluss vom 26. März 2004 - 3 N 2180/99 - ESVGH 54, 193 bis 196) und mit Beschluss vom 17. Januar 1995 (4 N 3707/88) 192 Verkehrsbewegungen pro Tag als geringfügig angesehen, ebenso 113 Fahrbewegungen pro Tag bei Errichtung von weiteren 17 Wohneinheiten (Urteil vom 22.08.2007, 4 N 2104/06).
  • VGH Hessen, 24.11.2020 - 3 C 560/19

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

    Der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat 192 Verkehrsbewegungen pro Tag als geringfügig angesehen (Beschluss vom 17.01.1995 - 4 N 3707/88 -), ebenso 113 Fahrbewegungen pro Tag bei Errichtung von weiteren 17 Wohneinheiten (Urteil vom 22.08.2007 - 4 N 2104/06 -).
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